
Quelle: www.ekiba.de
Ihr Geld - Beitrag für eine lebendige Kirche
Sie zahlen Kirchensteuer oder Kirchgeld – wofür genau? Die Antwort gibt Ihnen „Was Sie uns anvertrauen“. So lautet der Titel einer neuen Broschüre. Darin zeigt Ihnen Ihre Evangelische Landeskirche in Baden auf anschauliche Weise, warum Ihr Beitrag so wichtig ist, wie vielfältig er eingesetzt wird und was er –auch in Ihrem Alltag - bewirkt.
Zum Beispiel für 37.000 Kinder in evangelischen Kindertagesstätten und jährlich 13.500 Konfirmandinnen und Konfirmanden, für 40 Prozent weniger Kohlendioxidausstoß der kirchlichen Gebäude und Einrichtungen bis 2020 zur Bewahrung der Schöpfung, für Offenheit und Hilfe in 185.000 Anrufen bei der Telefonseelsorge im Jahr, für 3.100 Trauungen – und vieles mehr. Entdecken Sie selbst, was Ihnen am meisten am Herzen liegt. Und lesen Sie nach, wie sich Einnahmen und Ausgaben der Kirche zusammensetzen.
Die Broschüre ist in Ihrem Pfarramt und auf Nachfrage nach den Gottesdiensten erhältlich. Sie können die Broschüre gern auch hier anschauen und herunterladen:
Auf der Homepage der Landeskirche (www.ekiba.de) erhalten Sie auch aktuelle Zahlen zu Kirchensteuereinnahmen und dem Haushalt der Landeskirche. Unter der Überschrift „Geld und Spenden“ sind alle Informationen und Ansprechpersonen zusammengefasst.
Wer zahlt wieviel?
Die finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer ist erheblich geringer als die festgesetzte Kirchensteuer: Denn die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen absetzbar. Durch die Zahlung von Kirchensteuer sinkt also die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag. Einige Berechnungsbeispiele (Stand: Einkommenssteuergesetz 2013):
Beispiel 1: Familie, beide Eltern berufstätig, zwei Kinder
Bei einem Bruttoarbeitslohn von 80.000 € beträgt die Jahreskirchensteuer 683 €. Wären die Eltern keine Kirchenmitglieder, würden sie zwar diese 683 € einsparen, müssten dafür aber 277 € mehr Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen. Die finanzielle Belastung der Familie mit Kirchensteuer beträgt lediglich 406 €. Das sind 1 Euro und 11 Cent pro Tag.
Beispiel 2: Familie, ein Elternteil berufstätig, zwei Kinder
Bei einem Bruttoarbeitslohn von 40.000 € beträgt die Jahreskirchensteuer 30 €. Wären die Eltern keine Kirchenmitglieder, würden sie zwar diese 30 € einsparen, müssten dafür aber genau so viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag mehr bezahlen.
Beispiel 3: Alleinerziehende(r), ein Kind (unter 16 Jahren)
Bei einem Bruttoarbeitslohn von 16.000 € fällt keine Steuer an.
Beispiel 4: kinderloser Single
Bei einem Bruttoarbeitslohn von 30.000 € beträgt die Jahreskirchensteuer 306 €. Wäre der/die Alleinstehende kein Kirchenmitglied, würde er/sie zwar diese 314 € einsparen, müsste dafür aber 87 € mehr Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen. Die finanzielle Belastung mit Kirchensteuer beträgt lediglich 278 €. Das sind 0,73 % des Bruttolohnes!
Beispiel 5: Ehepaar, ein Partner berufstätig, keine Kinder
Bei einem Bruttoarbeitslohn von 150.000 € beträgt die Jahreskirchensteuer 3.292 €. Wären die Eheleute keine Kirchenmitglieder, würden sie zwar diese 3.292 € einsparen, müssten dafür aber 1.479 € mehr Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen. Die finanzielle Belastung des Paares mit Kirchensteuer beträgt lediglich 1.813 €. Das sind 1,21 % des Bruttolohnes oder 5 € am Tag.
Quelle: Evangelische Landeskirche Baden




